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Ist Ihre Immobilie verkaufsbereit? Haben Sie alle Unterlagen, die beim Kauf Ihrer Immobilie erforderlich sind? Der Energieausweis ist verpflichtend lt. Gesetz.


Bei Beauftragung erstellen wir Ihnen den Energieausweis kostenlos!
Der Energieausweis ist der nach Maßgabe der jeweiligen (primär landesrechtlichen) technischen Bauvorschriften zu erstellende Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. einzelnen Nutzungsobjekten in Gebäuden im Wege der Berechnung deren Energiebedarfs (im Sinne eines auf der Grundlage des Gebäudes und dessen Beschaffenheit ermittelten Normverbrauchs).

Im Energieausweis werden auch eine Gesamtenergiekennzahl sowie Empfehlungen für die Optimierung der Energieeffizienz festgehalten.

Der Energieausweis ist für alle neuen Gebäude (Baugenehmigung nach dem 1.1.2006) dem Käufer oder Nutzer verpflichtend vorzulegen. Mit diesem Energieausweis verfügen damit alle neu errichteten Gebäude über vergleichbare Angaben über den energetischen Normverbrauch.

Seit dem 1.1.2009 ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder einzelnen Nutzungsobjekten (von Wohnungen bzw. Wohngebäuden, aber auch von Büros oder betrieblichen Objekten( mit einer Baubewilligung vor dem 1.1.2006 ein Energieausweis bis spätestens bei der Abgabe der Vertragserklärung vorzulegen (und im Fall des Vertragsabschlusses auch auszuhändigen).

Käufer und Mieter einer Immobilie erhalten mit dem Energieausweis einfache und vergleichbare Informationen über den energetischen Standard des betreffenden Objekts.

Nur für eine Wohnung oder für das ganze Haus?

Im Interesse einer schonenden und kostengünstigen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie wird auf das Gebäude abgestellt. Wird der Vertrag zum Beispiel über eine einzelne Wohnung in einem Gebäude geschlossen, so genügt die Vorlage bzw. Aushändigung eines Ausweises über eine vergleichbare Wohnung im selben Gebäude oder eines Ausweises über das gesamte Gebäude.

Der Energieausweis gemäß EU-Gebäuderichtlinie ist maximal 10 Jahre gültig und enthält auch Vorschläge für kosteneffiziente Verbesserungsmaßnahmen.

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Typenschein für Immobilien

Den Energieausweis für eine Immobilie kann man auch mit einem Typenschein bei einem Kraftfahrzeug vergleichen. Der Typenschein und der Energieausweis enthalten Daten über die Konstruktion, Bauweise, die vorgesehene Nutzung und Angaben über einen „Normverbrauch“: Beim Auto ist das ein Verbrauch bei einer normierten Geschwindigkeit, bei einer Wohnimmobilie der Heizverbrauch für eine definierte, konstante Innentemperatur während der Heizperiode.

In der Praxis verändern aber höhere Innenraumtemperaturen, fehlerhafte Lüftung der Räume oder zum Beispiel eine falsche Bedienung der Heizanlage den tatsächlichen Verbrauch der Heizung.

Der Energieausweis kann nur einen durchschnittlichen Verbrauch anhand einer Vielzahl an Parametern abbilden, nicht aber den realen Energieverbrauch, der vom Nutzer und seinem Verhalten abhängig ist.

Der Energieausweis - ein Gütesiegel für Immobilien

Bei elektrischen Haushaltsgeräten, wie Waschmaschinen oder Kühlschränken sind Nachweise des Energiebedarfes inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Auf einen Blick verrät das Gütesiegel, ob es sich um ein energiesparendes oder „energiefressendes“ Gerät handelt. Ein vergleichbares Instrument für Gebäude stellt der Energieausweis dar.



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